Prüfung von Gutachten und Stellungnahmen
Wir prüfen vorliegende Gutachten und Stellungnahmen unter den Gesichtspunkten Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz: Sind Befunde vollständig, Schlüsse belegt, Regelwerke korrekt angewendet?
Sie benötigen für Ihr Projekt ein sicherheitstechnisches Gutachten, eine Stellungnahme nach einem Arbeitsunfall oder möchten ein bestehendes Gutachten auf Korrektheit und Vollständigkeit prüfen lassen? Unsere sachverständigen Sicherheitsingenieure bewerten Anlagen, Vorfälle und Unterlagen in Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz – für Unternehmen, Versicherer, Anwälte und Gerichte.
Eine gutachterliche Stellungnahme beantwortet eine konkrete sicherheitstechnische Frage auf Basis von Befund, Regelwerk und Stand der Technik – nachvollziehbar, mit offengelegten Annahmen und Quellen. Anlässe sind Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle, geplante oder bestehende Anlagen, Streit über Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, behördliche Anordnungen oder Versicherungsfälle. Wir erstellen Stellungnahmen als Privatgutachten für Unternehmen, Anwälte und Versicherer und als Sachverständige für Gerichte.
Wir prüfen vorliegende Gutachten und Stellungnahmen unter den Gesichtspunkten Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz: Sind Befunde vollständig, Schlüsse belegt, Regelwerke korrekt angewendet?
Wir erstellen sicherheitstechnische Gutachten für projektbezogene Anlässe, unter anderem für die Untersuchung von Arbeitsunfällen – gerichtlich und privatwirtschaftlich.
Im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz beraten unsere fachkundigen Sicherheitsingenieure – auch vor dem Gutachten: ob eines nötig ist und welche Frage es beantworten muss.
Drei Situationen, in denen unsere Auftraggeber eine gutachterliche Stellungnahme beauftragen:
Unfallhergang rekonstruieren, Ursachen auf technischer, organisatorischer und personenbezogener Ebene ermitteln, Abweichungen vom Regelwerk benennen – ohne Schuldzuweisung, aber mit klarer Aussage.
Ist die geplante Anlage, das Montagekonzept, die Baustelleneinrichtung sicherheitstechnisch tragfähig? Entspricht sie Stand der Technik und Genehmigung? Die Stellungnahme schafft Klarheit, bevor gebaut wird.
Wer war für die Sicherung verantwortlich? War die Unterweisung ausreichend? Für Anwälte, Versicherer und Gerichte liefern wir die sicherheitstechnische Bewertung – als Privatgutachten oder als gerichtlich bestellter Sachverständiger.
Ein Gutachten beantwortet die gestellte Frage – nicht eine andere. Wir formulieren sie mit Ihnen, bevor wir beginnen.
Was wurde wann wo gesehen, gemessen, dokumentiert? Befund und Bewertung bleiben getrennt – damit jeder prüfen kann, worauf der Schluss beruht.
Gesetz, Verordnung, DGUV-Vorschrift, technische Regel, Norm – mit Fundstelle. Stand der Technik wird belegt, nicht behauptet.
Wo Informationen fehlen, steht das im Gutachten – mit der Angabe, was sich ändert, wenn sie nachgeliefert werden.
Jeder Schluss folgt aus Befund und Regel. Ein Fachfremder muss den Weg lesen können, ein Fachmann ihn prüfen.
Wir bewerten, was wir sehen – auch wenn das Ergebnis dem Auftraggeber nicht gefällt. Genau das macht die Stellungnahme belastbar.
Von der Anfrage bis zum unterschriebenen Bericht – in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen, bei Unfällen mit Beweissicherung innerhalb weniger Tage vor Ort.
Fragestellung, Unterlagen, Beteiligte, Termin – schriftlich festgehalten.
Ortstermin, Fotodokumentation, Messungen, Gespräche, Auswertung von Unterlagen.
Abgleich mit Regelwerk und Stand der Technik, Ursachenanalyse, Einordnung.
Schriftlicher Bericht mit Befund, Bewertung, Antwort auf die Fragestellung und Maßnahmen; auf Wunsch Erläuterung vor Ort oder vor Gericht.
Es schafft eine belastbare fachliche Grundlage für Entscheidungen: Freigabe einer Anlage, Umbau, Regress, Vergleich, Verteidigung. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Entscheidung – es liefert die sicherheitstechnische Tatsachen- und Bewertungsgrundlage dafür.
Unfallgutachten enthalten personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse. Wir arbeiten unter Vertraulichkeitsvereinbarung, geben Unterlagen nur an den Auftraggeber und lassen Personen nur so weit erkennbar, wie die Fragestellung es verlangt.
Unsere Sicherheitsingenieure bewerten in diesen Bereichen:
Für Fragen außerhalb unserer Fachgebiete – etwa Baustatik oder Elektrotechnik im Detail – ziehen wir Fachsachverständige hinzu oder sagen Ihnen, wer die Frage besser beantwortet.
Gutachterliche Stellungnahmen ergänzen unser Safety Consulting. Diese Bausteine greifen ineinander:
Pflichten des Betreibers kennen, delegieren und belegen.
Safety-I, Safety-II, HOP und Bradley-Kurve – kritisch eingeordnet, auch für die Unfallanalyse.
HSE-Manager vor Ort, der Empfehlungen aus dem Gutachten umsetzt.
Eine gutachterliche Stellungnahme ist die schriftliche, begründete Antwort eines Sachverständigen auf eine konkrete Fachfrage – hier aus Arbeits-, Gesundheits-, Brand- oder Umweltschutz. Sie enthält Fragestellung, Befund, angewandtes Regelwerk, Bewertung und Ergebnis. Sie dient Unternehmen, Versicherern, Anwälten und Gerichten als fachliche Entscheidungsgrundlage.
In der Praxis werden die Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Ein Gutachten ist meist umfangreicher, mit vollständiger Befundaufnahme und Ursachenanalyse; eine Stellungnahme beantwortet eine engere Frage, etwa zur Plausibilität eines vorliegenden Gutachtens oder zur Tragfähigkeit eines Konzepts. Umfang und Bezeichnung legen wir mit Ihnen im Auftrag fest.
Für Gutachten in der Arbeitssicherheit gibt es keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung; entscheidend sind Fachkunde, Erfahrung und Unabhängigkeit. Unsere Gutachter sind Sicherheitsingenieure mit Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und langjähriger Praxis in Industrie, Energie und Bau. Gerichte bestellen Sachverständige nach ihrer Fachkunde; öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach § 36 GewO gibt es für einzelne Sachgebiete.
So schnell wie möglich – bevor Spuren beseitigt, Anlagen verändert oder Erinnerungen überlagert werden. Wir sind in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor Ort und sichern Befund, Fotos und Aussagen. Die eigentliche Auswertung und Bewertung folgt danach ohne Zeitdruck.
Das hängt von Fragestellung, Umfang der Befundaufnahme, Zahl der Ortstermine und dem Aufwand für die Auswertung ab. Wir kalkulieren nach Stunden mit einer Aufwandsschätzung im Angebot; für Prüfungen vorliegender Gutachten meist als Pauschale. Nach einem kurzen Gespräch zur Fragestellung erhalten Sie ein Angebot.
Ja. Wir prüfen vorliegende Gutachten auf Vollständigkeit des Befunds, korrekte Anwendung des Regelwerks, Schlüssigkeit der Bewertung und offengelegte Annahmen – und benennen, was trägt und was nicht. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme, die Ihr Anwalt im Verfahren verwenden kann.
Anlass, Fragestellung, Termin: Mit drei Angaben sagen wir Ihnen, ob und wie wir helfen können – und melden uns innerhalb eines Werktags, bei Unfällen am selben Tag.
