Vorankündigung
Bei größeren Baustellen der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Wir erstellen und übermitteln sie.
Als Bauherr tragen Sie die Pflichten der Baustellenverordnung (BaustellV). SAFETEE stellt qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), die diese Pflichten für Sie organisieren: von der Vorankündigung über den SiGe-Plan bis zur Baustellenbegehung. Lückenlos dokumentiert.
Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle?
Voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage mit über 20 Beschäftigten gleichzeitig, oder mehr als 500 Personentage?
Sind besonders gefährliche Arbeiten geplant (z. B. Absturzhöhe über 7 m, Gräben über 5 m, Arbeiten in der Nähe von Hochspannung)?
Die BaustellV verpflichtet den Bauherrn, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. SAFETEE übernimmt die Umsetzung, die Verantwortung bleibt bei Ihnen: dafür wissen Sie jederzeit, dass sie erfüllt ist.
Bei größeren Baustellen der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Wir erstellen und übermitteln sie.
Bei mehreren Arbeitgebern muss der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen. Unsere SiGeKo erfüllen die Anforderungen der RAB 30.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Ausführung: Gewerke, Zeiten, Gefährdungen, Maßnahmen. Wir erstellen ihn in der Planung und passen ihn auf der Baustelle an.
Dokument mit den sicherheitsrelevanten Angaben für Wartung, Instandhaltung und Umbau nach Fertigstellung. Wir stellen sie zusammen.
Im Streitfall zählt, was dokumentiert ist. Unsere Arbeitsweise ist darauf ausgelegt, dass Sie jede Pflicht belegen können.

Detaillierte Berichte und Action-Logs zeigen jederzeit den Status der Sicherheitsperformance.
Regelmäßige, dokumentierte Baustellenbegehungen mit Frist, Verantwortlichem und Erledigungsnachweis.
Änderungen im Bauablauf werden nachgeführt. Der Plan ist nie veraltet.
Vorankündigung, Rückfragen, Besichtigungen: wir kommunizieren mit Amt und Berufsgenossenschaft.
Einweisung, Abstimmung und Nachweise für alle Arbeitgeber auf der Baustelle.
Begehungen und Maßnahmen in der SAFETEE Suite: nachvollziehbar, priorisiert, jederzeit abrufbar.
Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr nach § 3 BaustellV einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen. Das gilt unabhängig von der Größe der Baustelle. Nur wenn ein einziger Arbeitgeber alle Arbeiten ausführt, entfällt die Pflicht.
Wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte tätig werden, oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet. Die Vorankündigung geht spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde und wird sichtbar auf der Baustelle ausgehängt.
Wenn eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der Plan muss vor Einrichtung der Baustelle vorliegen und bei Änderungen angepasst werden.
Der Bauherr verstößt gegen die BaustellV. Verstöße gegen die Vorankündigungspflicht und die Bestellung des Koordinators sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, kann sich die Frage der Haftung stellen. Ein bestellter, qualifizierter SiGeKo mit lückenloser Dokumentation ist Ihr Nachweis.
Ja. Nach § 4 BaustellV kann der Bauherr die Maßnahmen einem oder mehreren Dritten übertragen, zum Beispiel an SAFETEE. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen. Die Grundverantwortung des Bauherrn bleibt bestehen, die Umsetzung leisten wir.
Unsere Koordinatoren erfüllen die Anforderungen der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen): baufachliche Kenntnisse, Arbeitsschutzkenntnisse, Koordinatorenkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung. Viele sind zusätzlich Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Das richtet sich nach Größe, Bauphase und Gefährdungslage. Wir legen den Begehungsrhythmus gemeinsam mit Ihnen fest und dokumentieren jede Begehung. Bei kritischen Bauphasen erhöhen wir die Präsenz.
Die Sicherheitskoordination erfüllt die gesetzlichen Pflichten der BaustellV. Das HSE-Management im Projekt geht darüber hinaus: HSE-Konzept, Unterweisungen, Behördenmanagement und Kennzahlen für das gesamte Projekt. Beides bieten wir auf Wunsch aus einer Hand.
Idealerweise in der Planungsphase. Die BaustellV sieht den Koordinator bereits dort vor, und ein früh erstellter SiGe-Plan spart auf der Baustelle Zeit und Nachbesserungen. Ein Einstieg im laufenden Bauvorhaben ist ebenfalls möglich.
Auf Wunsch kombinieren wir die Sicherheitskoordination mit unseren weiteren Leistungen für Ihr Bauvorhaben.
Konzept, Unterweisung, Behörden, Kennzahlen
Nachunternehmer sicher einbinden
Sicherheitstechnische Betreuung
Gefährdungen vor Ort in unter zwei Minuten erfassen
Wir sagen Ihnen, welche Pflichten der BaustellV für Ihr Projekt gelten und wie wir sie erfüllen. Kostenfrei und unverbindlich.