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Sicherheitskoordination auf der Baustelle

Baustellen­verordnung erfüllt.Rechtssicher gebaut.

Als Bauherr tragen Sie die Pflichten der Baustellenverordnung (BaustellV). SAFETEE stellt qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), die diese Pflichten für Sie organisieren: von der Vorankündigung über den SiGe-Plan bis zur Baustellenbegehung. Lückenlos dokumentiert.

SiGeKo nach BaustellV und RAB 30Planung und AusführungBerichte und Action-Logs
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Brauchen Sie einen SiGeKo?BaustellV
BaustellV-Schnellcheck, drei Fragen

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle?

Voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage mit über 20 Beschäftigten gleichzeitig, oder mehr als 500 Personentage?

Sind besonders gefährliche Arbeiten geplant (z. B. Absturzhöhe über 7 m, Gräben über 5 m, Arbeiten in der Nähe von Hochspannung)?

SiGeKo bestellen§ 3 BaustellV
Vorankündigung an die Behörde§ 2 Abs. 2, spätestens 2 Wochen vor Einrichtung
SiGe-Plan erstellen§ 2 Abs. 3
Unterlage für spätere Arbeiten§ 3 Abs. 2 Nr. 3
Antworten Sie auf die drei Fragen. Die Pflichten leuchten auf.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihr Vorhaben kostenfrei.Vorhaben prüfen lassen
01
Was die Baustellenverordnung fordert

Vier Pflichten.
Ein Ansprechpartner.

Die BaustellV verpflichtet den Bauherrn, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. SAFETEE übernimmt die Umsetzung, die Verantwortung bleibt bei Ihnen: dafür wissen Sie jederzeit, dass sie erfüllt ist.

§ 2 Abs. 2

Vorankündigung

Bei größeren Baustellen der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung zu übermitteln und sichtbar auszuhängen. Wir erstellen und übermitteln sie.

§ 3 Abs. 1

Koordinator bestellen

Bei mehreren Arbeitgebern muss der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen. Unsere SiGeKo erfüllen die Anforderungen der RAB 30.

§ 2 Abs. 3

SiGe-Plan

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Ausführung: Gewerke, Zeiten, Gefährdungen, Maßnahmen. Wir erstellen ihn in der Planung und passen ihn auf der Baustelle an.

§ 3 Abs. 2 Nr. 3

Unterlage für spätere Arbeiten

Dokument mit den sicherheitsrelevanten Angaben für Wartung, Instandhaltung und Umbau nach Fertigstellung. Wir stellen sie zusammen.

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02
Was unser SiGeKo tut

In der Planung.
Auf der Baustelle.

01§ 3 Abs. 2 BaustellV

Planungsphase

  • Grundsätze des Arbeitsschutzes in die Planung einbringen
  • SiGe-Plan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen
  • Unterlage für spätere Arbeiten zusammenstellen
  • Vorankündigung vorbereiten
02§ 3 Abs. 3 BaustellV

Ausführungsphase

  • Zusammenarbeit der Arbeitgeber koordinieren, Gefährdungen durch Wechselwirkungen vermeiden
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen mit Protokoll und Action-Log
  • SiGe-Plan bei Änderungen anpassen
  • Überwachung der Verfahren und Abstimmung mit Bauleitung und Nachunternehmern
03
So sorgen wir für Rechtssicherheit

Nachweisbar.
Nicht nur gemeint.

Im Streitfall zählt, was dokumentiert ist. Unsere Arbeitsweise ist darauf ausgelegt, dass Sie jede Pflicht belegen können.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle

Rechtssicheres Berichtswesen

Detaillierte Berichte und Action-Logs zeigen jederzeit den Status der Sicherheitsperformance.

Begehungen mit Protokoll

Regelmäßige, dokumentierte Baustellenbegehungen mit Frist, Verantwortlichem und Erledigungsnachweis.

Aktueller SiGe-Plan

Änderungen im Bauablauf werden nachgeführt. Der Plan ist nie veraltet.

Behördenkontakt

Vorankündigung, Rückfragen, Besichtigungen: wir kommunizieren mit Amt und Berufsgenossenschaft.

Nachunternehmer eingebunden

Einweisung, Abstimmung und Nachweise für alle Arbeitgeber auf der Baustelle.

Digital dokumentiert

Begehungen und Maßnahmen in der SAFETEE Suite: nachvollziehbar, priorisiert, jederzeit abrufbar.

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Häufige Fragen zur Baustellenverordnung

Was Bauherren
wissen müssen.

Wann brauche ich einen SiGeKo?

Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr nach § 3 BaustellV einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen. Das gilt unabhängig von der Größe der Baustelle. Nur wenn ein einziger Arbeitgeber alle Arbeiten ausführt, entfällt die Pflicht.

Wann ist eine Vorankündigung erforderlich?

Wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigte tätig werden, oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet. Die Vorankündigung geht spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde und wird sichtbar auf der Baustelle ausgehängt.

Wann ist ein SiGe-Plan Pflicht?

Wenn eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der Plan muss vor Einrichtung der Baustelle vorliegen und bei Änderungen angepasst werden.

Was passiert, wenn kein Koordinator bestellt wird?

Der Bauherr verstößt gegen die BaustellV. Verstöße gegen die Vorankündigungspflicht und die Bestellung des Koordinators sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, kann sich die Frage der Haftung stellen. Ein bestellter, qualifizierter SiGeKo mit lückenloser Dokumentation ist Ihr Nachweis.

Kann ich die Pflichten übertragen?

Ja. Nach § 4 BaustellV kann der Bauherr die Maßnahmen einem oder mehreren Dritten übertragen, zum Beispiel an SAFETEE. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen. Die Grundverantwortung des Bauherrn bleibt bestehen, die Umsetzung leisten wir.

Welche Qualifikation hat ein SiGeKo von SAFETEE?

Unsere Koordinatoren erfüllen die Anforderungen der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen): baufachliche Kenntnisse, Arbeitsschutzkenntnisse, Koordinatorenkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung. Viele sind zusätzlich Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie oft ist der SiGeKo auf der Baustelle?

Das richtet sich nach Größe, Bauphase und Gefährdungslage. Wir legen den Begehungsrhythmus gemeinsam mit Ihnen fest und dokumentieren jede Begehung. Bei kritischen Bauphasen erhöhen wir die Präsenz.

Was ist der Unterschied zum HSE-Management im Projekt?

Die Sicherheitskoordination erfüllt die gesetzlichen Pflichten der BaustellV. Das HSE-Management im Projekt geht darüber hinaus: HSE-Konzept, Unterweisungen, Behördenmanagement und Kennzahlen für das gesamte Projekt. Beides bieten wir auf Wunsch aus einer Hand.

Ab wann sollten wir SAFETEE einbinden?

Idealerweise in der Planungsphase. Die BaustellV sieht den Koordinator bereits dort vor, und ein früh erstellter SiGe-Plan spart auf der Baustelle Zeit und Nachbesserungen. Ein Einstieg im laufenden Bauvorhaben ist ebenfalls möglich.

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Rechtssicher bauen

Lassen Sie Ihr Bauvorhaben prüfen.

Wir sagen Ihnen, welche Pflichten der BaustellV für Ihr Projekt gelten und wie wir sie erfüllen. Kostenfrei und unverbindlich.