Auswahl und Eignung
Nachweise, Qualifikationen, Unfallzahlen, Managementsystem: Wir prüfen vor der Vergabe, ob eine Fremdfirma die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt – mit einer Checkliste, die zu Ihrem Standort passt.
Sobald mehrere Unternehmen auf Ihrem Gelände oder Ihrer Baustelle arbeiten, müssen Sie deren Arbeiten aufeinander abstimmen (§ 8 ArbSchG, § 6 DGUV Vorschrift 1). SAFETEE übernimmt das Fremdfirmenmanagement: Eignungsprüfung, Einweisung, Freigaben, Koordination vor Ort und Bewertung – als Baustein unseres HSE-Managements.
Fremdfirmenmanagement – auch Contractor Management oder Fremdfirmenkoordination – umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Auftraggeber die Arbeitssicherheit von Nachunternehmern und Fremdfirmen auf seinem Gelände sicherstellt: von der Auswahl geeigneter Firmen über Einweisung und Freigabe bis zur Koordination gleichzeitiger Arbeiten und der Bewertung nach Abschluss. Der Auftraggeber bleibt für die Abstimmung verantwortlich – auch wenn die Fremdfirma für ihre Beschäftigten selbst haftet.
Nachweise, Qualifikationen, Unfallzahlen, Managementsystem: Wir prüfen vor der Vergabe, ob eine Fremdfirma die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt – mit einer Checkliste, die zu Ihrem Standort passt.
Standortregeln, Gefährdungen, Notfallorganisation, Erlaubnisscheine für Heißarbeiten, Befahren und Elektroarbeiten: Jede Fremdfirma startet mit dokumentierter Einweisung und Freigabe.
Gleichzeitige Arbeiten abstimmen, Begehungen, Abweichungen ansprechen, Leistungsbewertung nach Projektende – damit die nächste Vergabe besser wird.
Im Rahmen unseres HSE-Managements übernehmen wir das Fremdfirmenmanagement für Ihren Standort oder Ihr Projekt. So können Auftraggeber und Nachunternehmer sichergehen, dass die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes jederzeit und von allen Beteiligten eingehalten werden.
Im Vorfeld und während des Projekts beraten wir Sie zum rechtssicheren Umgang mit Fremdfirmen – Verträge, Pflichtenübertragung, Sicherheitsvereinbarungen –, damit Ihr Projekt jederzeit alle gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Auf der Baustelle oder im Werk übernehmen wir Koordination und Kommunikation mit den Fremdfirmen: Einweisungen, Erlaubnisscheine, Begehungen, Abstimmungsrunden.
In der SAFETEE Academy qualifizieren wir Ihre Mitarbeitenden zum Fremdfirmenkoordinator nach DGUV Vorschrift 1 – damit das System nach dem Projekt bei Ihnen weiterläuft.
Wer koordiniert? Ohne benannten Koordinator mit Weisungsbefugnis regelt sich zwischen den Firmen nichts von selbst.
Eine Unterschrift ersetzt keine Einweisung. Wir weisen vor Ort ein, in der Sprache der Beschäftigten, mit Wirksamkeitskontrolle.
Kran über dem Tiefbau, Schweißen neben Lackierarbeiten: Gefährdungen durch andere Firmen sieht nur, wer koordiniert.
Wer tatsächlich auf dem Gelände arbeitet, weiß der Auftraggeber oft nicht. Wir führen die Kette nach und halten Zutritt und Eignung zusammen.
Heißarbeiten, Befahren von Behältern, Arbeiten an elektrischen Anlagen: ohne Freigabe kein Start. Das Verfahren muss einfach genug sein, damit es gelebt wird.
Ohne Rückmeldung wird die schwache Firma wieder beauftragt. Wir bewerten nach Abschluss und dokumentieren für den Einkauf.
Wir bauen das Fremdfirmenmanagement für Ihren Standort auf oder übernehmen es im laufenden Projekt – mit einem Koordinator, der Ihre Regeln kennt und durchsetzt.
Verträge, Prozesse, Zutritt, bisherige Vorfälle: Wo stehen Sie, was fehlt?
Sicherheitsvereinbarung, Eignungsprüfung, Einweisungskonzept, Erlaubnisschein-Verfahren, Koordinationsrunden.
Unser Koordinator vor Ort: Einweisungen, Freigaben, Begehungen, Abstimmung, Dokumentation.
Ihre Koordinatoren übernehmen, geschult in der SAFETEE Academy; wir bleiben auf Abruf.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom Bauherrn nach Baustellenverordnung bestellt und koordiniert die Baustelle. Der Fremdfirmenkoordinator handelt für den Auftraggeber oder Betreiber nach DGUV Vorschrift 1 – auch außerhalb von Baustellen, im laufenden Werk. Beide Rollen können zusammenfallen; wir stellen beide.
Die Fremdfirma bleibt Arbeitgeber ihrer Beschäftigten und für deren Schutz verantwortlich: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, PSA. Unsere Koordination kommt hinzu und schließt die Lücke zwischen den Firmen – sie nimmt keiner Firma ihre eigenen Pflichten ab.
Die wichtigsten Vorschriften für den Einsatz von Fremdfirmen – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung:
Die Koordinationspflicht des Auftraggebers kommt zu den Pflichten der Fremdfirma hinzu – sie ersetzt sie nicht, und die Fremdfirma ersetzt nicht Ihre. Wer die Abstimmung unterlässt, riskiert bei einem Unfall Mitverantwortung: zivilrechtlich, ordnungsrechtlich und strafrechtlich.
Fremdfirmenmanagement ergänzt unser HSE-Management. Diese Bausteine greifen ineinander:
HSE-Manager vor Ort für Bauherr, Betreiber oder Hersteller: Unterweisungen, Begehungen, Kennzahlen, Behördenkontakt.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb – Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Pflichten des Betreibers kennen, delegieren und belegen – bevor es darauf ankommt.
Fremdfirmenmanagement bezeichnet alle organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Auftraggeber die Arbeitssicherheit von Fremdfirmen und Nachunternehmern auf seinem Gelände sicherstellt: Auswahl und Eignungsprüfung, Sicherheitsvereinbarung, Einweisung, Freigaben (Erlaubnisscheine), Koordination gleichzeitiger Arbeiten, Kontrolle und Bewertung. Rechtsgrundlagen sind vor allem § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 DGUV Vorschrift 1.
Zunächst die Fremdfirma als Arbeitgeber. Der Auftraggeber haftet mit, wenn er seine eigenen Pflichten verletzt hat – etwa die Abstimmung der Arbeiten unterlassen, über Gefährdungen seines Betriebs nicht informiert oder eine offensichtlich ungeeignete Firma beauftragt hat. Ein dokumentiertes Fremdfirmenmanagement ist der Beleg, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
Nach § 6 DGUV Vorschrift 1 muss eine koordinierende Person bestimmt werden, wenn das zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist – praktisch immer, sobald mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander an einem Ort arbeiten. Die Person braucht Fachkunde und Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmen. SAFETEE stellt den Koordinator oder schult Ihre eigenen Mitarbeitenden.
Standortregeln und Zutritt, spezifische Gefährdungen des Betriebs (Anlagen, Stoffe, Verkehr), Notfallorganisation und Alarmierung, Ansprechpartner, das Erlaubnisschein-Verfahren, Regeln für Persönliche Schutzausrüstung und die Abstimmung mit anderen Firmen. Die Einweisung wird dokumentiert und ihre Wirksamkeit stichprobenartig geprüft – am besten vor Ort und in der Sprache der Beschäftigten.
Der SiGeKo wird vom Bauherrn nach Baustellenverordnung bestellt und koordiniert Planung und Ausführung einer Baustelle. Der Fremdfirmenkoordinator handelt für den Auftraggeber oder Betreiber nach DGUV Vorschrift 1 – auch in laufenden Werken, bei Instandhaltung, Stillständen und Revisionen. Auf Baustellen können beide Rollen zusammenfallen.
Das hängt von Standortgröße, Zahl der Fremdfirmen, Einsatzdauer und dem gewünschten Umfang ab – vom Aufbau des Prozesses bis zum Koordinator in Vollzeit während eines Stillstands. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit klaren Leistungsbausteinen.
Standort, Zahl der Fremdfirmen, aktueller Stand: Mit drei Angaben schätzen wir den Aufwand und melden uns innerhalb eines Werktags.
