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    Grundlagen

    Fremdfirmenkoordinator: Pflichten, Befugnisse und Bestellung

    Ein Fremdfirmenkoordinator stimmt die Arbeiten mehrerer Firmen aufeinander ab, wenn sie sich gegenseitig gefährden können (§ 6 DGUV Vorschrift 1). SAFETEE übernimmt die Fremdfirmenkoordination als Leistung im Projekt und im laufenden Betrieb. Er braucht Fachkunde, eine klare Bestellung und bei besonderen Gefahren Weisungsbefugnis. Die Verantwortung des Auftraggebers bleibt bestehen.

    September 29, 2026
    October 21, 2026
    Dipl.-Ing. Marc Riegel
    Geschäftsführer · Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik
    Managing Director · Dipl.-Ing. Safety Engineering
    https://www.safetee.eu/team#marc-riegel
    HSE-Management
    HSE Management
    HSE-Management im Projekt
    https://www.safetee.eu/leistungen/hse-management-im-projekt
    HSE Management on Project
    https://www.safetee.eu/leistungen/en/hse-management-on-project
    Fremdfirmenmanagement
    /leistungen/fremdfirmenmanagement
    https://www.safetee.eu/wissen/fremdfirmenkoordination-pflichten-auftraggeber-en
    Grundlagen 04: Fremdfirmenkoordination: Pflichten des Auftraggebers

    Was ist ein Fremdfirmenkoordinator, und wann ist er nötig?

    Ein Fremdfirmenkoordinator ist die Person, die Arbeiten mehrerer Firmen an einem Ort aufeinander abstimmt. Rechtlich geht es um § 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1: Besteht die Möglichkeit gegenseitiger Gefährdung, haben die Unternehmer, soweit es zur Vermeidung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. (Stand 21.10.2026)

    Grundlage ist die allgemeine Zusammenarbeitspflicht aus § 8 Abs. 1 ArbSchG: Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz, informieren sich die Arbeitgeber über Gefährdungen und stimmen Schutzmaßnahmen ab. Der Auftraggeber vergewissert sich außerdem, dass Fremdbeschäftigte in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Der Koordinator ist nicht bei jedem Fremdfirmeneinsatz nötig, sondern immer dann, wenn sich Tätigkeiten gegenseitig gefährden können. In Industrieanlagen ist das nach unserer Erfahrung der Regelfall, etwa bei Instandhaltung im laufenden Betrieb, Heißarbeiten neben brennbaren Stoffen oder Anlagenstillständen mit vielen Gewerken.

    Welche Pflichten hat ein Fremdfirmenkoordinator?

    Das Regelwerk beschreibt die Aufgabe knapp: Arbeiten aufeinander abstimmen, damit sich die Firmen nicht gegenseitig gefährden. Daraus ergeben sich in der Praxis folgende Pflichten, jeweils mit Rechtsgrundlage und dem Nachweis, den wir empfehlen. (Stand 21.10.2026)

    PflichtRechtsgrundlageNachweis
    Arbeiten und Schnittstellen der Firmen aufeinander abstimmen§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1Abstimmungsprotokoll, Terminplan mit Gewerkeübersicht
    Gegenseitige Gefährdungen erkennen und gemeinsame Schutzmaßnahmen festlegen§ 8 Abs. 1 ArbSchG, § 13 Abs. 2 BetrSichVGemeinsame Gefährdungsbeurteilung oder Ergänzung der Einzelbeurteilungen
    Prüfen, ob Fremdbeschäftigte angemessen eingewiesen sind§ 8 Abs. 2 ArbSchG, § 6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1Einweisungsnachweis mit Unterschrift
    Bei besonderen Gefahren Weisungen erteilen, Arbeiten notfalls unterbrechen§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1Schriftliche Weisungsbefugnis, Begehungs- und Abweichungsprotokolle
    Bei erhöhter Gefährdung durch Arbeitsmittel als Koordinator schriftlich bestellt sein§ 13 Abs. 3 BetrSichVSchriftliche Bestellung, Informationsweitergabe der Arbeitgeber an den Koordinator

    Wer bestellt den Koordinator, und welche Befugnisse braucht er?

    Die beteiligten Unternehmer bestimmen die Person gemeinsam. Nach der DGUV Regel 100-001 ist die Auswahl zwischen den Unternehmern abzustimmen. In der Praxis übernimmt meist der Auftraggeber die Bestellung, weil er den Betrieb kennt und die Firmen beauftragt. Das sollte schon im Vertrag mit den Fremdfirmen stehen.

    Zur Abwehr besonderer Gefahren ist der Koordinator mit Weisungsbefugnis auszustatten (§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Nach der DGUV Regel 100-001 gilt sie auch gegenüber Beschäftigten anderer Unternehmen und sollte vertraglich geregelt werden; die Beschäftigten sind darüber zu informieren. Eine besondere Gefahr liegt vor, wenn ein Schaden ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sehr wahrscheinlich ist und besonders schwer wäre, etwa bei Schweißarbeiten in brandgefährdeten Bereichen oder Arbeiten übereinander ohne Schutzdach. (DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001; Stand 21.10.2026)

    Welche Qualifikation muss ein Fremdfirmenkoordinator haben?

    Die Vorschrift nennt keinen festen Lehrgang. Die DGUV Regel 100-001 verlangt, dass die Person die erforderliche Fachkunde besitzt und für die Aufgabe geeignet ist. Als zweckmäßig nennt sie einen Aufsichtführenden, etwa Betriebsleiter, Polier oder Vorarbeiter. Maßgeblich ist, dass die Person die Arbeiten fachlich beurteilen, sich bei Fremdfirmen durchsetzen und in kritischen Situationen entscheiden kann. Der Koordinator darf auch extern sein, etwa ein HSE-Manager. Die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Auftraggeber.

    Worin unterscheiden sich Fremdfirmenkoordinator, SiGeKo und Aufsichtführender?

    Die Rollen überschneiden sich im Alltag, haben aber unterschiedliche Grundlagen. Auf einer Baustelle im Werksgelände können Fremdfirmenkoordinator und SiGeKo gleichzeitig nötig sein. Dann sollten die Aufgaben schriftlich abgegrenzt werden.

    MerkmalFremdfirmenkoordinatorSiGeKoAufsichtführender
    Grundlage§ 6 DGUV Vorschrift 1, ggf. § 13 BetrSichV§ 3 BaustellVPraxisrolle; die DGUV Regel 100-001 nennt sie als zweckmäßige Besetzung des Koordinators
    EinsatzortJeder gemeinsame Arbeitsplatz, auch im laufenden BetriebBaustellen mit Beschäftigten mehrerer ArbeitgeberJe nach Tätigkeit im eigenen oder fremden Betrieb
    Bestellt durchBeteiligte Unternehmer, meist der AuftraggeberBauherr oder beauftragter DritterArbeitgeber oder Auftraggeber
    Kern der AufgabeArbeiten verschiedener Firmen abstimmen, bei besonderen Gefahren anweisenPlanung und Ausführung koordinieren, SiGe-Plan, Zusammenarbeit organisierenAusführung der Arbeiten beaufsichtigen

    Wann ein SiGeKo Pflicht ist, erklärt unser Grundlagenartikel SiGeKo: Wann ist er Pflicht, was macht er, was kostet er? (BaustellV, DGUV Vorschrift 1; Stand 21.10.2026)

    Wie läuft ein Fremdfirmeneinsatz sicher ab?

    Bewährt hat sich ein fester Ablauf in sechs Schritten, den der Koordinator steuert:

    Eine feste Frist für die Einweisung nennt das Gesetz nicht. Sie erfolgt vor Aufnahme der Arbeiten und erneut, wenn sich Arbeitsort oder Gefährdungen wesentlich ändern. Viele Betriebe befristen sie zusätzlich, etwa auf ein Jahr.

    Wer haftet, wenn die Koordination fehlt oder lückenhaft ist?

    Die Bestellung eines Koordinators entbindet die Arbeitgeber nicht von ihrer eigenen Verantwortung; das stellt § 13 Abs. 3 BetrSichV ausdrücklich klar. Fehlt die Koordination, obwohl gegenseitige Gefährdungen möglich waren, oder wird der Koordinator nicht ausgewählt, ausgestattet und überwacht, kann das als Organisationsverschulden der Verantwortlichen bewertet werden. Wie das im Einzelfall ausgeht, hängt vom Sachverhalt ab und ist keine Rechtsberatung. Was Geschäftsführung und Betreiber dazu wissen sollten, beschreibt unser Artikel Betreiberhaftung und Organisationsverschulden.

    Wie unterstützt SAFETEE?

    Wir stellen Fremdfirmenkoordinatoren oder bauen mit Ihnen das Fremdfirmenmanagement auf: Eignungsprüfung, Einweisung, Erlaubnisscheine und Koordination vor Ort, auch bei Anlagenstillständen mit vielen Gewerken. Passend dazu: die Leistung Fremdfirmenmanagement, der HSE-Manager im Projekt für Großbaustellen, die Sicherheitskoordination auf der Baustelle, die Beratung zur Betreiberhaftung und unser Glossar. Ihre Anfrage erreicht uns über die Kontaktseite.

    1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber · Bundesamt für Justiz · https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__8.html · abgerufen am 21.10.2026
    2. DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer · DGUV / BGN-Vorschriftensammlung · https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/1/6.htm · abgerufen am 21.10.2026
    3. DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention, Erläuterungen zu § 6 · DGUV · https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/2942/grundsaetze-der-praevention · abgerufen am 21.10.2026
    4. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber · Bundesamt für Justiz · https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__13.html · abgerufen am 21.10.2026
    5. Baustellenverordnung (BaustellV), § 3 Koordinierung · Bundesamt für Justiz · https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.html · abgerufen am 21.10.2026
    6. DGUV Information 215-830 Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen, Ausgabe 07/2026 · DGUV · https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/653/zusammenarbeit-von-unternehmen-im-rahmen-von-werkvertraegen · abgerufen am 21.10.2026

    Was macht ein Fremdfirmenkoordinator?

    Er stimmt die Arbeiten mehrerer Firmen an einem gemeinsamen Arbeitsplatz aufeinander ab, damit sie sich nicht gegenseitig gefährden (§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Dazu gehören Abstimmung der Schnittstellen, Prüfung der Einweisungen, Kontrolle vor Ort und bei besonderen Gefahren das Anweisen der Beteiligten.

    Braucht jeder Fremdfirmeneinsatz einen Koordinator?

    Nein. Eine koordinierende Person ist zu bestimmen, wenn gegenseitige Gefährdungen möglich sind und es zur Vermeidung erforderlich ist. Arbeitet eine einzelne Firma ungestört in einem abgegrenzten Bereich, genügt die Zusammenarbeit nach § 8 ArbSchG. In Industrieanlagen mit mehreren Gewerken ist ein Koordinator nach unserer Erfahrung fast immer nötig.

    Welche Weisungsbefugnis hat der Fremdfirmenkoordinator?

    Zur Abwehr besonderer Gefahren ist er mit Weisungsbefugnis auszustatten (§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Nach der DGUV Regel 100-001 gilt sie auch gegenüber Beschäftigten anderer Unternehmen. Sie sollte vertraglich geregelt und den Beschäftigten bekannt gemacht werden.

    Muss die Bestellung schriftlich erfolgen?

    Bei erhöhter Gefährdung durch Arbeitsmittel verlangt § 13 Abs. 3 BetrSichV die schriftliche Bestellung. Eine allgemeine Dokumentationspflicht für die Bestellung nach § 6 DGUV Vorschrift 1 nennt die Regel nicht, die Schriftform ist aber für Befugnisse und Haftungsfragen dringend zu empfehlen.

    Kann der Fremdfirmenkoordinator extern sein?

    Ja. Verlangt werden Fachkunde, Eignung und die nötigen Befugnisse, nicht zwingend ein eigener Mitarbeiter. Viele Auftraggeber setzen externe Koordinatoren oder HSE-Manager ein, vor allem bei Anlagenstillständen und Großprojekten. Die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Auftraggeber.

    Ist eine SCC-Zertifizierung der Fremdfirma Pflicht?

    Gesetzlich nicht. SCC ist ein freiwilliges Regelwerk, das viele Auftraggeber in Industrie und Energie vertraglich fordern. Es zeigt eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation, ersetzt aber weder die Abstimmung noch die Einweisung vor Ort.

    Industrie
    Jan Peukmann
    Regulatorik
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    People & Culture Partner
    People & Culture Partner
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    Dipl.-Ing. Marc Riegel
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