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Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Fachkraft für Arbeitssicherheit.Regelkonform. Betriebsnah.

Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Jeder Betrieb muss sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreut werden – mit festgelegten Einsatzzeiten. SAFETEE stellt Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), berechnet Ihre Einsatzzeiten und erfüllt Grund- und betriebsspezifische Betreuung.

ASiG · DGUV Vorschrift 2Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)Baustein von HSE-Management
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Grundbetreuung berechnenAnlage 2
120
h
Stunden Grundbetreuung je Jahr
davon mindestens je 20 %: h Fachkraft für Arbeitssicherheit und h Betriebsarzt – zuzüglich betriebsspezifischer Betreuung
Beispielrechnung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 für Betriebe ab 11 Beschäftigten. Die Zuordnung zur Betreuungsgruppe erfolgt nach WZ-Code – wir prüfen sie im Erstgespräch.
01
Was die DGUV Vorschrift 2 verlangt

Zwei Betreuungen.
Eine Vorschrift.

Die DGUV Vorschrift 2 ist die Unfallverhütungsvorschrift, die für alle Unternehmen regelt, wie die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auszusehen hat. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten besteht die Betreuung aus einer Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigten (nach Betreuungsgruppe I bis III) und einer betriebsspezifischen Betreuung, deren Umfang der Betrieb anhand seiner Gefährdungen selbst ermittelt. Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte werden nach Anlage 1 betreut; Betriebe bis 50 Beschäftigte können alternativ das Unternehmermodell wählen.

Grundbetreuung

Feste Einsatzzeit je Beschäftigten und Jahr – 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je nach Betreuungsgruppe. Aufgaben: Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Begehungen, Unterweisungen beraten, Arbeitsschutzausschuss.

Betriebsspezifische Betreuung

Zusätzlicher Bedarf aus Ihren Gefährdungen: neue Anlagen, Gefahrstoffe, Baustellen, Ereignisse, Managementsysteme. Wird jährlich mit Ihnen ermittelt und dokumentiert.

Betriebsarzt und SiFa gemeinsam

Beide Leistungserbringer teilen sich die Grundbetreuung – jeder mit mindestens 20 Prozent. Wir stimmen uns mit Ihrem Betriebsarzt ab, damit Begehungen, ASA-Sitzungen und Beratung ineinandergreifen.

02
Was wir übernehmen

Sicherheitstechnische Betreuung
durch unsere Fachkräfte.

Gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung – im Rahmen unseres HSE-Managements, mit festem Ansprechpartner und dokumentierten Einsatzzeiten. Gern beraten wir Sie zu diesem Einsatz auch im Vorfeld.

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Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine benannte SiFa mit Stellvertretung, Bestellung nach § 5 ASiG, Einsatzzeiten nach Ihrer Betreuungsgruppe – vor Ort und erreichbar.

  • Schriftliche Bestellung
  • Fester Ansprechpartner
  • Vertretung gesichert
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Grundbetreuung und Arbeitsschutzausschuss

Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungskonzept, Unfallanalyse, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss – die Aufgabenfelder der Grundbetreuung, dokumentiert im Jahresbericht.

  • Begehungen mit Bericht
  • Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG
  • Jahresbericht für die Geschäftsführung
03

Betriebsspezifische Betreuung

Projekte, Baustellen, neue Anlagen, Gefahrstoffe, Managementsysteme: Wir ermitteln mit Ihnen den betriebsspezifischen Bedarf und liefern ihn aus einer Hand – auch kurzfristig.

  • Bedarfsermittlung nach Anlage 2
  • Projekte und Baustellen
  • Managementsysteme wie ISO 45001
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03
Worauf es ankommt

Sechs Punkte,
an denen Betreuung scheitert.

Einsatzzeiten falsch berechnet

Teilzeit nicht umgerechnet, Betreuungsgruppe geschätzt: Wer zu wenig Stunden bestellt, ist nicht regelkonform – wer zu viele bestellt, zahlt.

SiFa nur auf dem Papier

Eine Bestellung ohne Präsenz erfüllt die Vorschrift nicht. Die Fachkraft muss den Betrieb, die Anlagen und die Menschen kennen.

Betriebsspezifischer Teil vergessen

Viele Betriebe bestellen nur die Grundbetreuung. Der betriebsspezifische Teil ist Pflicht – und meist der wertvollere.

Kein Arbeitsschutzausschuss

Ab 20 Beschäftigten Pflicht nach § 11 ASiG, mindestens vierteljährlich. Ohne ASA fehlt der Ort, an dem Betriebsarzt, SiFa und Führung zusammenkommen.

Gefährdungsbeurteilung als Einmalprojekt

Die Beurteilung ist die Grundlage der Betreuung. Sie muss mit dem Betrieb wachsen – bei jeder neuen Anlage, jedem neuen Stoff, jedem Ereignis.

Betriebsarzt und SiFa getrennt

Zwei Dienstleister, kein Austausch: Doppelarbeit und Lücken. Wir stimmen uns ab und teilen Begehungen und ASA-Vorbereitung.

Ein Betreuungsjahr
BedarfsermittlungBegehungenASA-SitzungUnterweisungenUnfallanalyseJahresberichtBedarfsermittlungBegehungenASA-SitzungUnterweisungenUnfallanalyseJahresbericht
04
Ablauf

In vier Schritten
zur regelkonformen Betreuung.

Vom ersten Gespräch bis zum Jahresbericht: So läuft die sicherheitstechnische Betreuung mit SAFETEE.

01

Einstufung

Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe nach WZ-Code, Einsatzzeiten der Grundbetreuung – schriftlich festgehalten.

02

Bestellung

Bestellung der Fachkraft nach § 5 ASiG, Abstimmung mit Betriebsarzt und Betriebsrat, Bedarfsermittlung für den betriebsspezifischen Teil.

03

Betreuung

Begehungen, Beratung, Unterweisungskonzept, Arbeitsschutzausschuss, Unfallanalyse – dokumentiert je Einsatz.

04

Jahresbericht

Nachweis der Einsatzzeiten und Leistungen für Geschäftsführung, Berufsgenossenschaft und Aufsicht; Bedarf für das nächste Jahr.

Betreuungsgruppen

Die Zuordnung erfolgt nach dem WZ-Code Ihres Betriebs (Anlage 2 DGUV Vorschrift 2). Gruppe I (2,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr) umfasst Branchen mit hoher Gefährdung wie Bau, Bergbau oder Metallerzeugung; Gruppe II (1,5 Stunden) große Teile des verarbeitenden Gewerbes, Logistik und Gesundheitswesen; Gruppe III (0,5 Stunden) Verwaltung, Handel und Bildung. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt.

Unternehmermodell

Betriebe bis 50 Beschäftigte können die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen: Der Unternehmer qualifiziert sich selbst bei seiner Berufsgenossenschaft und zieht Fachkraft und Betriebsarzt anlassbezogen hinzu. Ob das für Sie sinnvoll ist, prüfen wir im Erstgespräch.

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05
Rechtsgrundlagen

ASiG und DGUV Vorschrift 2
im Überblick.

Die wichtigsten Regelungen – als Orientierung:

§ 2 · § 5 ASiG
Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit – schriftlich
§ 11 ASiG
Arbeitsschutzausschuss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, mindestens vierteljährlich
DGUV Vorschrift 2, Anlage 1
Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
DGUV Vorschrift 2, Anlage 2
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Grundbetreuung nach Betreuungsgruppe I bis III plus betriebsspezifische Betreuung
DGUV Vorschrift 2, Anlage 3
Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) für Betriebe bis 50 Beschäftigte
§ 7 ASiG · § 4 DGUV Vorschrift 2
Anforderungen an die Fachkunde der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Betreuung ist Pflicht für jeden Betrieb mit Beschäftigten – unabhängig von Branche und Größe. Was sich unterscheidet, ist der Umfang.

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Häufige Fragen

Was Unternehmen
zur DGUV Vorschrift 2 fragen.

Was regelt die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz. Sie legt fest, wie Betriebe die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren müssen: für Betriebe bis zehn Beschäftigte nach Anlage 1, für größere Betriebe nach Anlage 2 mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, für Betriebe bis 50 Beschäftigte alternativ nach Anlage 3 (Unternehmermodell).

Wie werden die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit berechnet?

Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten ergibt sich die Grundbetreuung aus der Beschäftigtenzahl (Teilzeit anteilig) multipliziert mit dem Faktor der Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr in Gruppe I, 1,5 in Gruppe II, 0,5 in Gruppe III. Die Summe teilen sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, jeder mit mindestens 20 Prozent. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Betrieb anhand seiner Gefährdungen ermittelt.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben ab, die jeder Betrieb hat: Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Beratung zu Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln, Unterweisungen, Arbeitsschutzausschuss. Die betriebsspezifische Betreuung deckt den Bedarf, der sich aus Ihren besonderen Gefährdungen und Veränderungen ergibt: neue Anlagen, Baustellen, Gefahrstoffe, Ereignisse, Managementsysteme. Beide sind Pflicht.

Muss ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder geht das intern?

Beides ist zulässig. Eine interne Fachkraft braucht die Ausbildung nach § 7 ASiG und ausreichend Zeit für die Aufgabe. Eine externe Fachkraft wie SAFETEE bringt die Qualifikation mit, ist unabhängig von innerbetrieblichen Rücksichten und skaliert mit Ihrem Bedarf – etwa bei Projekten oder mehreren Standorten. Viele Betriebe kombinieren beides.

Was ist das Unternehmermodell?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach Anlage 3 DGUV Vorschrift 2 für Betriebe bis 50 Beschäftigte: Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Fortbildungsschulungen seiner Berufsgenossenschaft teil, übernimmt Basisaufgaben selbst und zieht Fachkraft und Betriebsarzt anlassbezogen hinzu. Das Modell setzt eigenes Engagement voraus und ist nicht für jede Branche und Gefährdungslage sinnvoll.

Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung durch SAFETEE?

Der Preis folgt den Einsatzzeiten: Grundbetreuung nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe plus betriebsspezifischer Bedarf, abgerechnet nach Stunden oder als Jahrespauschale. Nach einem Erstgespräch mit Einstufung erhalten Sie ein Angebot mit klaren Einsatzzeiten und Leistungen.

07
Ihr Betrieb, unsere Fachkraft

Sprechen wir über die Betreuung Ihres Betriebs.

Beschäftigtenzahl, Branche, Standorte: Mit drei Angaben berechnen wir Ihre Einsatzzeiten und melden uns innerhalb eines Werktags.